Erbe
Zusatzregeln · Lehen und Vasallentum · Entwicklung
Buch der Geheimnisse · S. 83
Stufe Langzeitregel
Beim Tod oder Ausfall eines Herrn beziehungsweise Vasallen gehen Lehen und Pflichten nicht automatisch unverändert über. Anspruch, Anerkennung, Erben und bestehende Eide entscheiden, welche Hintergründe fortbestehen, neu verhandelt werden oder verloren gehen.
Voraussetzungen: Erbfolgeereignis in der Chronik.